Mofaprüfbescheinigung
Die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h ist ein nationaler Nachweis über die Befähigung zum Führen von geschwindigkeitsreduzierten Kraftfahrzeugen, sie ist keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Prüfbescheinigung. In diesem Fall ist der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. Weiterhin benötigt man keine Prüfbescheinigung, wenn man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
- Kleinkrafträder bis 25 km/h und dreirädriges Kleinkraftrad für Personen- bzw. Güterbeförderung bis 25 km/h
- Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (klassische Mofas).
- Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
- Elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Theoretische Ausbildung:
Einzelbewerber: 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung:
Einzelbewerber: 1 Doppelstunde 90 Minuten
Preisliste:
Grundgebühr: 149,00 €
Prüfgebühr: 23,80 €