Klasse B und BF17 PKW

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Nur im Inland)

auch mit Anhänger:

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg.
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
18 (17 Jahre beim begleiteten Fahren))

Einschluss:
AM und L (keine Begleitperson erforderlich)

Vorbesitz:
nicht erforderlich

Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung: 12 Doppelstunden je 90 Minuten Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Erweiterung: 6 Doppelstunde je 90 Minuten Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praktische Ausbildung:
Mindestens 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten. Übungsfahrten: Bedarfsabhängig

Führerschein mit 17

Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen in Begleitung einer Person die in der Prüfungsbescheinigung aufgelistet ist ein Fahrzeug der Klasse B fahren.

Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung junger Fahrer.

Voraussetzung Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein.
  • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen.
  • beim Begleiten gilt max. 0,5 Promille außerdem darf der Begleiter nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen.
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung: Deutschland und Österreich


Preisliste:

Grundgebühr Ersterteilung: 399,00 €

Grundgebühr Erweiterung: 228,00 €

Übungsfahrt: 51,00 €

Autobahnfahrt: 69,00 €

Nachtfahrt: 69,00 €

Überlandfahrt: 69,00 €

Theorieprüfung: 59,00 €

Praktische Prüfung: 119,00 €

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