Fahrerlaubnis-Klasse L (Landwirt. Zugmaschine)

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: nicht erforderlich

Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung: 12 Doppelstunden je 90 Minuten Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praktische Ausbildung:
nicht erforderlich

 

Preisliste:

Grundgebühr: 268,00 €

Theorieprüfung: 59,00 €

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