- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Theoretische Ausbildung:
Ersterteilung: 12 Doppelstunden je 90 Minuten Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
nicht erforderlich
Preisliste:
Grundgebühr: 268,00 €
Theorieprüfung: 59,00 €